Die regionale Zuständigkeit des Betreuten Wohnens:
Regionale Zuständigkeit Betreutes Wohnen
Wahlrecht Betreutes Wohnen
Regionale Zuständigkeit Begleitetes Wohnen in Familien
Die Lebenshilfe Kassel e.V. ist seit dem 1. Juli 1997 anerkannter Träger im Bereich des Betreuten Wohnens für Menschen, die wir geistig behindert nennen.
In folgenden Gemeinden des Landkreises Kassel ist sie regional Zuständig:
- Ahnatal
- Calden
- Bad Karlshafen
- Espenau
- Fuldatal
- Grebenstein
- Immenhausen
- Liebenau
- Niestetal
- Oberweser
- Reinhardswald
- Trendelburg
- Vellmar
und seit dem 1.1.2007 auch in der Stadt Kassel
(gelb = Regionale Zusändigkeit)
In allen anderen Gemeinden können wir Sie auch unterstützen, wenn Sie dies ausdrücklich wünschen.
(blau = Wahlrecht)