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Gastfamilien gesucht

Für Menschen mit einer geistigen und/oder seelischen Beeinträchtigung gegen Betreuungspauschale im Rahmen des Begleitete Wohnen in Familien (BWF).

Ein Mann und eine Frau sitzen am Frühstückstisch in der Küche. Vor Ihnen steht eine Kaffeetasse, ein leerer Telle mit Krümeln und ein offenes Glas Pfirsich-Marmelade. Der Mann lacht herzlich als hätte jemand einen Witz erzählt. Er schaut über den Tisch als würde ihm jemand gegenüber sitzen. Die Frau sitzt etwas im Hintergrund und blickt lachend in die Kamera.

Gute Gründe

21 Tage Urlaub

Monatliche
Betreuungspauschale


Ein Mann lacht mit offenem Mund sehr fröhlich in die Kamera. Seine Augen sind geschlossen und man sieht viele Lachfalten. Das Bild ist hell und Warm und im Hintergrund sieht man unscharf ein Fenster, das ins Grüne zeigt.
  • Sie nehmen eine erwachsene Person mit einer geistigen und/oder seelischen Beeinträchtigung in Ihre Wohnung oder Ihr Haus und Ihre Familie auf.
  • Sie fördern diese Person, orientiert an den persönlichen Fähigkeiten und Ressourcen, zu einer möglichst selbständigen Lebensführung.
  • Sie begleiten/unterstützen diese Person in Bereichen des täglichen Lebens, die sie nicht alleine bewältigen kann (z. B. bei der Gesundheitsfürsorge)
  • Sie beziehen diese Person in Ihren Familienalltag ein.
  • Sie arbeiten mit dem Fachdienst der Lebenshilfe sowie ggf. einer rechtlichen Betreuung zusammen.
  • Sie haben ein Zimmer frei.
  • Sie möchten sich sozial engagieren.
  • Sie haben stundenweise Zeit für die Versorgung einer beeinträchtigten Person in Ihrem Haushalt.
  • Sie können sich als Einzelperson, als Lebensgemeinschaft oder als Familie für diese Aufgabe bewerben.
  • Sie benötigen keine Ausbildung für diese Aufgabe, wir benötigen keine Bewerbungsunterlagen von Ihnen und stellen Sie auch nicht ein.
  • Eine monatliche (i. d. R. steuerfreie) Betreuungspauschale von aktuell 850 Euro (Stand 2026).
  • Versorgungsgeld für den Gast, einschließlich Miete für ein Zimmer von aktuell 530 Euro (Stand 2026)
  • 21 Tage Urlaub
  • Begleitende Beratung für Sie und Ihren Wohn-Gast durch den Fachdienst der Lebenshilfe, der Ihnen sowohl durch kurzfristige Erreichbarkeit als auch durch regelmäßige Hausbesuche während Ihres Zusammenlebens zur Seite steht.
  • Vernetzung mit anderen Gastfamilien.

    *Pflichtangaben

    Ansprechpersonen FeD
    Antje Kieserling, Mitarbeiterin FeD
    Antje Kieserling

    Wohnen
    Fachdienst Begleitetes Wohnen in Familien

    Fon 0561 . 20230562
    Fax 0561 . 18001
    a.kieserling@lebenshilfe-rks.de

    Sprechzeiten
    Montag bis Donnerstag
    9 bis 13 Uhr und nach Vereinbarung

    Christiane Weinert, Mitarbeiterin des Fachdienstes Begleitetes Wohnen in Familien
    Christiane Weinert

    Wohnen
    Fachdienst Begleitetes Wohnen in Familien

    Fon 0561 . 20230556
    Fax 0561 . 18001
    c.weinert@lebenshilfe-rks.de

    Sprechzeiten
    Montag bis Donnerstag
    9 bis 13 Uhr und nach Vereinbarung

    Bianca Strube

    Wohnen
    Fachdienst Begleitetes Wohnen in Familien

    Fax 0561 . 18001
    b.strube@lebenshilfe-rks.de

    Sprechzeiten
    Montag bis Donnerstag
    9 bis 13 Uhr und nach Vereinbarung